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   LAG Niedersachsen, 27.09.2023 - 4 Ta 182/23   

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https://dejure.org/2023,31769
LAG Niedersachsen, 27.09.2023 - 4 Ta 182/23 (https://dejure.org/2023,31769)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2023 - 4 Ta 182/23 (https://dejure.org/2023,31769)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2023 - 4 Ta 182/23 (https://dejure.org/2023,31769)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 25/21

    Rechtsweg - Corona-Prämie

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2023 - 4 Ta 182/23
    Nicht entscheidend ist, ob sich die klagende Partei auf eine zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft ( BAG 1. März 2022 - 9 AZB 25/21 - Rn. 13).

    Wie auch § 150a Abs. 1 Satz 1 SGB XI , welcher Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 1. März 2022 - 9 AZB 25/21 - war, regelt § 26e KHG einen öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch.

  • LAG Niedersachsen, 22.08.2023 - 13 Ta 163/23

    Pflegefachkraft in zugelassenem Krankenhaus; Rechtsweg; Sonderleistung;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2023 - 4 Ta 182/23
    Die Ausgaben hierfür werden im Ergebnis vollständig aus Steuermitteln des Bundes gezahlt (vgl. Bundestag Drucksache 20/1331, S.1 und S. 14; Landesarbeitsgericht Niedersachsen 22. August 2023 - 13 Ta 163/23 - Rn. 19).
  • BSG, 19.06.2023 - B 6 SF 1/23 R

    Keine Zuständigkeit der Sozialgerichte für Streitigkeiten um Vergütung von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.09.2023 - 4 Ta 182/23
    Entscheidend ist, ob das Rechtsverhältnis dem speziellen Recht der GKV unterliegt, die Streitigkeit also ihre Grundlage im Recht der GKV hat und die maßgeblichen Normen dem Recht der GKV zuzuordnen sind (BSG 19. Juni 2023 - B 6 SF 1/23 R - Rn. 15 mwN, Landesarbeitsgericht Niedersachen 16. August 2023 - 13 Ta 164/23 - Rn. 17).
  • BAG, 12.01.2024 - 9 AZB 23/23

    Rechtsweg - Corona-Sonderleistung für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern

    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. September 2023 - 4 Ta 182/23 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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